Abrechnung & Zuschüsse
Welche Zuschüsse stehen mir eigentlich zu?
Ab dem Pflegegrad 1 stehen Ihnen bereits Zuschüsse zur Verfügung, die sie für eine Haushalts- oder Betreuungshilfe nutzen können. Wie hoch ihr individuell mögliches Budget ist, wird nachfolgend aufgezeigt.
Wichtig: Wenn Sie den Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro bislang nicht ausgeschöpft haben hat er sich rückwirkend auf bis zu 6 Monate angespart. Ihnen bliebe also ein Guthaben in Höhe von ca. 800 Euro direkt zu Beginn – und das ab Pflegegrad 1
Die Verhinderungspflege kann genutzt werden, wenn die pflegende Person (z. B. ein Angehöriger) vorübergehend verhindert ist – etwa durch Urlaub, Krankheit oder andere wichtige Termine. In diesem Fall übernimmt eine Ersatzperson die Betreuung oder Unterstützung. Voraussetzung ist in der Regel, dass bereits mindestens sechs Monate ein Pflegegrad besteht und die häusliche Pflege zuvor sichergestellt war. Gerne beraten wir Sie individuell, ob und in welchem Umfang die Verhinderungspflege für Sie in Anspruch genommen werden kann.
Wie läuft die Abrechnung ab?
Bei Vorliegen eines Pflegegrades können unsere Leistungen im Rahmen der Angebote zur Unterstützung im Alltag gemäß §45a SGB XI direkt mit Ihrer Pflegekasse abgerechnet werden. Wir übernehmen die Abwicklung transparent und zuverlässig für Sie, sodass Sie sich nicht um Formalitäten kümmern müssen. Bei weiteren Fragen rund um die Abrechnung können Sie sich jederzeit bei uns melden
Selbstverständlich bieten wir unsere Leistungen auch auf privater Basis an, wenn kein Pflegegrad vorliegt oder keine Abrechnung über die Pflegekasse gewünscht ist. Gerne beraten wir Sie unverbindlich zu Ihren individuellen Möglichkeiten