Haushaltshilfe über die Pflegekasse
Mit einem Pflegegrad zahlt die Pflegekasse – sie gehört zu Ihrer Krankenkasse – jeden Monat bis zu 131 € Entlastungsbetrag. Damit bezahlen Sie Ihre Haushaltshilfe, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Der Entlastungsbetrag auf einen Blick
stehen Ihnen pro Monat zu, also bis zu 1.572 € im Jahr.
Schon mit Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch, wenn Sie zu Hause leben.
Nicht genutzte Beträge können Sie bis zum 30. Juni des Folgejahres nutzen.
Wie viel steht Ihnen zur Verfügung?
Beantworten Sie drei kurze Fragen. Der Rechner zeigt, wie viel Entlastungsbetrag für Ihre Haushaltshilfe sich in diesem Jahr angesammelt haben kann.
Beantworten Sie die Fragen
Wählen Sie Ihren Pflegegrad und ob Sie zu Hause leben. Das Ergebnis erscheint sofort.
Unverbindliche Orientierung, keine Rechtsberatung. Bereits genutzte Beträge sind nicht berücksichtigt.
Haushaltshilfe über die Krankenkasse?
Viele suchen nach einer „Haushaltshilfe über die Krankenkasse“. Gemeint ist meist die Pflegekasse – sie ist bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt.
Für Senioren und Menschen mit Pflegegrad ist der Entlastungsbetrag der richtige Weg zu einer dauerhaften Haushaltshilfe. Daneben gibt es eine eigene Haushaltshilfe der Krankenkasse nach § 38 SGB V. Sie ist für besondere Lebenslagen gedacht, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt, braucht eine ärztliche Bescheinigung und ist zeitlich begrenzt. Welche Leistung für Sie passt, kläre ich gern mit Ihnen.
Entlastungsbetrag bis 131 € im Monat, ab Pflegegrad 1, dauerhaft – so rechne ich als anerkannter Anbieter ab.
Haushaltshilfe nach § 38 SGB V nur in besonderen Fällen und auf Zeit. Fragen Sie Ihre Krankenkasse nach den Voraussetzungen.
So nutzen Sie den Betrag für Ihre Haushaltshilfe
Pflegegrad
Sie haben einen anerkannten Pflegegrad von 1 bis 5 und leben zu Hause.
Gespräch
Wir lernen uns kostenlos kennen und vereinbaren, wobei ich helfe.
Abtretung
Sie unterschreiben eine Abtretungserklärung. Bei den Unterlagen helfe ich Ihnen.
Abrechnung
Ich rechne direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie müssen nichts vorstrecken.
Fragen zu Kosten und Kasse
Jede Situation ist anders. Im persönlichen Gespräch klären wir, was für Sie gilt.
Ausführlich erklärt im Ratgeber: Entlastungsbetrag in Rheinland-Pfalz und Fristen für Restbeträge.
Wer bekommt den Entlastungsbetrag?
Alle Pflegebedürftigen mit einem anerkannten Pflegegrad von 1 bis 5, die zu Hause gepflegt werden. Er muss nicht extra beantragt werden, sondern steht Ihnen mit dem Pflegegrad automatisch zu.
Wie hoch ist der Entlastungsbetrag?
Bis zu 131 € pro Monat, also bis zu 1.572 € im Jahr. Der Betrag wird nicht bar ausgezahlt, sondern für anerkannte Hilfen im Alltag verwendet, zum Beispiel für eine Haushaltshilfe.
Was passiert, wenn ich den Betrag nicht jeden Monat nutze?
Nicht genutzte Beträge sammeln sich im Laufe des Jahres an. Was am Jahresende übrig ist, können Sie noch bis zum 30. Juni des Folgejahres nutzen. Danach verfällt es.
Zahlt die Krankenkasse oder die Pflegekasse die Haushaltshilfe?
Mit Pflegegrad zahlt die Pflegekasse über den Entlastungsbetrag. Die Pflegekasse ist bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt – Sie haben also denselben Ansprechpartner. Die Haushaltshilfe der Krankenkasse nach § 38 SGB V ist eine andere, zeitlich begrenzte Leistung.
Muss ich mit der Pflegekasse etwas selbst regeln?
Kaum. Sie unterschreiben eine Abtretungserklärung, dann rechne ich direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Gern helfe ich auch beim Ausfüllen der Unterlagen.
Ich habe noch keinen Pflegegrad. Was kann ich tun?
Den Pflegegrad beantragen Sie bei Ihrer Pflegekasse; ein Anruf oder ein formloses Schreiben genügt. Danach kommt eine Gutachterin oder ein Gutachter zu Ihnen. Ich erkläre Ihnen gern, wie das abläuft.
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Rufen Sie einfach an. Das erste Gespräch ist kostenlos und unverbindlich – am Telefon oder, wenn Sie möchten, persönlich.